Wintersemester 18/19

Ist ein Motivirrtum ein Anfechtungsgrund?

Grundsätzlich nein.
Motivirrtum: Fehler auf Ebene der Willensbildung
 
zB Kauf einer neuen Sache, weil man irrtümlich meint, die alte sei kaputt; interner Kalkulationsirrtum 

Ausnahme: §119 II Eigenschaftsirrtum

Diskussion