Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

§ 7 StVG 

- immer prüfen wenn es um Autos geht 
- Haltereigenschaft = wirtschaftlich, d.h. Leasingnehmer (+)
- Beim Betrieb: Verkehrstechnische Auffassung, d.h. auch bei verkehrsbedingtem Halt 

Diskussion