Gesetzliche Schuldverhältnisse (LL)  

P: Rückforderung Schwiegerelterngeschenke 

(+/-)
 
A. Aus Schenkungsrecht weil unentgeltlich: Aber grober Undank?
 
B. Aus § 812 I 2 Alt. 2 (BGH (+)) wenn Zweckabrede nicht bloß einseitig (positive Kenntnis des anderen Teils)
 
C. § 313 I (+) aber nur soweit nicht eigenem Kind schon zugute gekommen 

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