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Klagen

Wann ist der öffentlich-rechtliche Klageweg eröffnet §40 VwGO?

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist eröffnet, wenn eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben ist und der Streit nicht durch eine abdrängende Sonderzuweisung einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen ist.


Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt danach vor, wenn das Klagebegehren nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften sind dann dem öffentlichen Recht zuzurechnen, wenn sie sich nicht an jedermann richten, sondern vorrangig einem Träger öffentlicher Gewalt für die Ausübung seiner Pflichten zugeordnet sind (sog. modifizierte Subjektstheorie). 
 
Achtung, Ordnungswidrigkeitstatbestände werden ausgenommen. Das heisst, wenn nur diese angegriffen werden, dann ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet. Ansonsten werden sie einfach ausgeklammert und die anderen Normen eröffnen den Verwaltungsrechtsweg.

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