_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was unterscheidet im Polizeirecht Aufgabe und Befugnis?

Die Aufgabe bedeutet, die sachliche Zuständigkeit, also die Aufgabeneröffnung. 

Die Befugnis ist taugliche Rechtsgrundlage für grundrechtsintensives, staatliches Handeln. 

Deshalb ist der Schluss von Aufgabe auf Befugnis verboten.

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