_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was ist ein Anscheinsstörer und wie wird er polizeirechtlich behandelt?

Ein Anscheinsstörer liegt zwischen Störer und Nichtstörer, da sich sein Verhalten nur auf eine hypothetische Gefahr bezieht und noch weiter von der eigentlichen Gefahr entfernt ist. 

Die Rspr. behandelt den Anscheinsstörer wie einen normalen Störer. 
Die Literatur unterscheidet danach, ob der Anscheinsstörer die Gefahr selber verursacht hat, oder nicht. Das richtet sich danach, lb bei der Bestimmung der Risikoverteilung, das Risiko eindeutig der Spähre des Inanspruchgenommen zugerechnet werden kann. 

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