_ÖR Lücken

Polizeirecht

Was ist der Unterschied zwischen einer Putativgefahr und einer Anscheinsgefahr?

Die Putativgefahr ist eine bloß eingebildete Gefahr, von der man nicht ausgehen durfte.

Die Anscheinsgefahr, ist eine Gefahr, von der die Polizei ausgehen durfte, obwohl sie nicht vorhanden war (unverschuldete Fehleinschätzung). Das bestimmt sich aus der ex ante Sicht. 

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