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Familienrecht

Begriff des "Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs", § 1357

  1. Zielt das Geschäft objektiv auf die Bedarfsdeckung der Ehegatten bzw. der Familie ab?
    (Maßstab §§ 1360, 1360a)
  2. Ist die jeweilige Bedarfsdeckung auch subjektiv angemessen?
    nur solche Geschäfte, die sich im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse und Lebensgewohnheiten der konkreten Familie halten

Diskussion