gesetzliche Schuldverhältnisse

Prüfungsschema Anspruch aus § 822 I

I. Anspruch entstanden
1. Bereicherungsanspruch gegen den Verfügenden
2. Unentgeltliche Zuwendung
3. An einen Dritten
4. Enthaftung des Verfügenden
5. Umfang des Anspruchs
a) Herausgabe des Erlangten
b) Erweiterungen nach § 818 Abs. 1
c) Wenn Herausgabe nicht (mehr) möglich: Wertersatz, § 818 Abs. 2
d) Kein Anspruch bei fehlender Bereicherung
aa) Voraussetzungen des § 818 Abs. 3
bb) Verschärfte Haftung?
 
II. Anspruch erloschen
nachträgliche Entreicherung (§ 818 Abs. 3)
 
III.Anspruch durchsetzbar

Diskussion