Unirep

Sachenrecht

Schema: Übereignung, § 929 S. 1

  1. Wirksame Einigung über Eigentumsübergang
  2. Übergabe
    1. Vollständiger Besitzverlust auf Veräußererseite
    2. Irgendein Besitzerwerb auf Erwerberseite
    3. Auf Veranlassung des Veräußerers
  3.  Einigsein bei Übergabe
  4. Verfügungsbefugnis des Veräußerers

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