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Sachenrecht

Wirkungen: Eigentümer ≠ Schuldner zahlt auf die Grundschuld/Forderung

  • Zahlung auf die Forderung
    • Forderung erlischt, § 362 I
    • Grundschuld bleibt bestehen, Anspruch des Eigentümers auf Rückgewähr oder Löschung aus dem Sicherungsvertrag
    • dolo agit Einrede (§ 242)  des Eigentümers gegen Verwertungsansprüche
  • Zahlung auf die Grundschuld
    • Forderung
      • bleibt bestehen
      • Gläubiger kann nicht mehr gegen Schuldner vorgehen, § 242
      • Anspruch auf Abtretung der Forderung aus dem Sicherungsvertrag
    • Grundschuld wird EigentümerGS

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