Methodenlehre

Welchen Sinn hat das Definieren?

Das Definieren hat den Sinn, zwischen dem gesetzlichen Merkmal und dem Sachverhalt zu vermitteln!
Aus dem Sinn des Definierens (Vermittlerfunktion) folgt dreierlei:
  • Erstens: Die Definition muss möglichst leistungsfähig sein, das heißt, sie muss verständlicher sein als das Gesetzesmerkmal. 
    • Weiteres Definieren kann nötig sein! 
    • Teildefinitionen sind im Vergleich oft leistungsfähiger, weil sie den Subsumtionsvorgang sofort ermöglichen!
    • Teildefinitionen sind vor allem auch dann leistungsfähiger (ökonomischer), wenn das Merkmal zu verneinen ist!
  • Zweitens: Oft gibt es nichts zu vermitteln, weil das Merkmal selber schon klar genug ist.
  • Drittens: Bei (starken) Auslegungszweifeln kann die Definition nicht überzeugen.
    Sie begründet nichts, sondern verfährt nach dem Prinzip: Glaub‘ mir oder glaub‘mir nicht!
    Deshalb: Dann hilft nur eine methodengerechte Auslegung!
    Merke:

    In der Klausur muss man nicht mehr bieten als eine fallbezogene Konkretisierung der gesetzlichen Merkmale!

    Wann darf die Konkretisierungsarbeit enden?→ Wenn der Subsumtionsschluss möglich wird.

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