Methodenlehre

Gutachten

Es ist zu prüfen, ob die vom Sachverhalt geschilderten Handlungen des Täters gegen ein Strafgesetz verstoßen.
Subsumtion: Teile des Sachverhalt, die einer rechtlichen Würdigung unterzogen werden sollen, werden Sachverhaltselemente genannt (oder Tatumstände). Die im Gesetz enthaltenen abstrakten Begriffe werden als Merkmale bezeichnet (TB-/Rechtswidrigkeits-/Schuldmerkmal).
Subsumtion unter ein einzelnes Merkmal:
1) Das abstrakte TB-Merkmal wird dem konkreten Sachverhaltselement in Form einer Frage gegenübergestellt 
2) Das abstrakte TB-Merkmal wird definiert
3) Es wird festgestellt ob das konkrete Sachverhaltselement der Definition entspricht
4) Es folgt das Ergebnis
Gesamtsubsumtion:
I. Hat T sich strafbar gemacht, indem er...
II. Strafbar macht sich wer i.S.v. §...StGB (A), rechtswidrig (B) und schuldhaft (C) handelt.
III. T hat tatbestandsmäßig i.S.v. §....rechtswidrig und schuldhaft gehandelt
IV. A hat sich strafbar gemacht
Vereinfachung der Subsumtion:
a) Behaupten das ein Sachverhaltselement
b) Begründung und Ergebnis werden in einem Satz zusammengefasst 
c) Urteilsstil nur dann, wenn sich die Begründung in einem einzigen Satz abgeben lässt.

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