Medicus

Behandlung der gemischten Schenkung

  • RG: Trennungstheorie
    Schenkungsrecht gilt nur insoweit, als die Partner es als unentgeltlich wollten - im übrigen zB Kaufrecht
  • Lit.: Zweckwürdigungstheorie
    Diejenigen Vorschriften sind anzuwenden, die im Einzelfall dem Zweck oder Parteiwillen am besten entsprechen
  • Theorie der Abschlussschenkung
    Gegenstand der Schenkung ist der Abschluss eines günstigen Kaufs
    • Der Abschluss des Kaufs ist die Erfüllung der Schenkung
    • §§ 528, 530 bleiben aber für den Kauf wirksam

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