_StR Lücken

Was sind wichtige Merkpunkte zum räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer gem. § 316a?

Objektiv muss der Führer eines KFZ im Zeitpunkt des Angriffes mit der Beherrschung des Fahrzeugs beschäftigt war. Das entspricht der Schutzrichtung, nämlich der Schutz des Straßenverkehrs. Der Angriff kann auch vor dem Fahrtantritt beginnen und dann seinen Verlauf nehmen (auch gefakte Polizisten, die zum Anhalten zwingen sind erfasst).

Subjektiv, muss der Täter die Besonderheiten des Straßenverkehrs ausnutzen, um die dadurch geschwächten Abwehrmöglichkeiten auszunutzen. Das können räumliche Gegebenheiten (angeschnallt im Auto) oder das Fahren sein.

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