Produkthaftung nach § 1 ProdHaftG.
 

I. Anwendbarkeit. 
  • § 16 i.V.m. § 19 ProdHaftG.
 
II. Voraussetzungen. 
  • Rechtsgutverletzung i.S.d. § 1 ProdHaftG.
  • Verursacht durch den Fehler eines Produktes, §§ 2, 3 ProdHaftG.
  • Hersteller § 4 ProdHaftG
  • Kein Haftungsausschluss § 1 II, III ProdHaftG. 
 
III. Rechtsfolgen. 
  • Beschränkung der Ersatzpflicht nach §§ 7 - 11 ProdHaftG. 
 
Wichtig: 
1. Durch den Fehler meint nicht das fehlerhafte Produkt an sich!
2. Die beschädigte Sache muss zum privaten Gebrauch bestimmt sein! 
3. Kein Weiterfressermangel anwendbar!
4. Schönfelder Nr. 27!

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