RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit i.S.d. § 442 I 1 BGB?

Grobe Fahrlässigkeit ist die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in einem besonders schweren Maß. Es müssen schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet werden, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.

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