Produkthaftung

Instruktionsfehler

Def.: Verpflichtung des Herstellers zur Aufklärung des Produktnutzers.
  1. Dienen zunächst der Verhinderung solcher REchtsgutsverletzungen, die sich durch sachgerechte HAdhanbung des Produkts vermeiden lassen.
  2. Darüber hinaus erfüllen die Instruktionspflichten den weiteren Zweck, den Nutzer über die verbleibenden Residualrisiken zu informieren, um ihm eine autonome Entscheidung über die Inkaufnahme dieser Gefahren zu ermöglichen.
>> Dort, wo die Verpflichtungen des Herstellers zur sicheren Konstruktion und Fabrikation seiner Produkte ihr Ende finden, beginnen die Instruktionspflichten (= Konstruktion und Fabrikationspflichten gehen vor)

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