Produkthaftung

Instruktionspflichten: Anforderungen an die Intensität

  • richten sich nach dem Empfängerhorizont der Produktnutzer und damit auch nach dem Adressatenkreis des Produkts. Wendet sich der H allgemeine an Verbraucher, muss die Instruktion auf deren Kenntnisstand aufsetzen.
  • Vor offensichtlichen Gefahren muss nicht gewarnt werden
  • Es muss auch nicht gehalten, das Publikum vor offensichtlichen Missbrauchsrisiken zu warnen 
  • Abgrenzung vom Bestimmungsgemäßem Gebrauch und Fehlgebrauch: dennoch muss der Hersteller mit Fehlgebrauch rechnen, der nach dem Umständen naheliegt (= Warnungspflicht)
    • Da diese Gefahr für den Nutzer nicht ohne Weiteres erkennbar ist, muss er durch Piktogramme oder schriftliche Warnhinweise von einem solchen Versuch abgehalten werden (besonders hoch bei Kinderspielzeug)

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