RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Welche Pflichten und Gebote ergeben sich aus dem aus der Wesentlichkeitsdoktrin folgenden Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 80 I 2 GG?

Art. 80 I 2 sichert im Einzelnen folgende Pflichten und Rechte ab:
 
  • Selbstentscheidungsvorbehalt: formeller Gesetzgeber muss Umfang und Ziel Normsetzungskompetenz der Exekutive beschreiben
  • Programmfestsetzungspflicht: formeller Gesetzgeber muss "Programm" für Exekutive festlegen, das durch die Normsetzung verwirklicht werden soll
  • Vorhersehbarkeitsgebot: gesetzliche Ermächtigung muss Inhalt der zu erfassenden Verordnung erkennbar machen, damit sich Normunterworfene auf Inhalt einstellen können

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