RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Welchen Schutzbereich umfasst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?

Das aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG gewährleistet insoweit als Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Befugnis des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Der Schutz dieses Rechts erstreckt sich auf alle Informationen, die etwas über die Bezugsperson aussagen können. (RÜ 11/2018, S. 725)

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