RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Welchen Schranken unterliegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Jenseits des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der als Wesensgehalt durch Art. 19 II GG alsolut geschützt ist, kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der Grundlage eines Gesetzes als Teil der verfassungsmäßigen Ordnung i.S.d. Art. 2 I GG beschränkt werden. Voraussetzung ist, dass der Eingriff im überwiegenden Allgemeininteresse erfolgt, sich Voraussetzungen und Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar aus dem Gesetz ergeben un der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Dieser erfordert insbesondere die Prüfung, ob Möglichkeiten grundrechtsschonenderer Datenerhebung bestehen. Im Interesse eines effektiven Grundrechtsschutzes sind außerdem organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen des Gesetzgebers erforderlich, um eine missbräuchliche Nutzung der Daten zu verhindern. (RÜ 11/2018, S. 725 ff.)

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