Ref- Verwaltungsstation

Fachaufsichtsbeschwerde

vgl § 170 I 2 NKomVG
- Art. 17 verpflichtet Behörde zu formaler Antwort
- Art. 20 III zur inhaltlichen Prüfung
! formloser Rechtsbehelf, ohne Zulässigkeitsvoraussetzungen (bietet sich trotzdem an mit Schema Zulässigkeit & Begründetheit zu arbeiten)

Diskussion