EVP Block II

Erbrecht

Kann der Erblasser sein Testament anfechten?

Es bedarf keines Anfechtungsrechts, da er zu Lebzeiten nach §§ 2253 ff. BGB auf verschiedenen Wegen das Testament widerrufen kann.
 
Das Anfechtungsrecht aus § 2078 BGB meint immer eine Anfechtung durch einen Dritten!

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