_ÖR Lücken

Polizeirecht

Wie gestaltet sich die Rechtsnachfolge bei einer Polizeipflicht?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Handlungs- oder Zustandsstörerschaft handelt. 

Bei einer Handlung gilt der §1922, sofern es sich um eine vertretbare (also nicht höchstpersönliche) Pflicht handelt. 

Bei einem Zustand kommt es darauf an, ob es eine abstrakte Gefahr oder bereits konkretisierte (durch Bescheid) ist. 

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