Vertragliche Schuldverhältnisse

Was ist im Kaufrecht besonders zu beachten?

Das Kaufrecht enthält vor allem Vorschriften über Leistungsstörungen. Allerdings gibt es Sondervorschriften, die den allg. Leistungsstörungen in §§ 275ff. vorgehen. Entscheidend ist der Moment des Gefahrübergangs (§446) -> hier greift Gewährleistungsrecht

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