Vertragliche Schuldverhältnisse

Schema zur Prüfung eines Sachmangels nach § 434!

1. Schritt (§434 Abs. 1 S. 1): Wurde eine Beschaffenheit vereinbart? -> Istbeschaffenheit darf nicht von Sollbeschaffenheit abweichen!
 -Beschaffenheit: Alle Faktoren, die der Sache selbst anhaften sowie Beziehungen der Sache zur Umwelt 
 
2. Schritt (§ 434 Abs. 1 Nr.1): Vertraglich vorausgesetzter Verwendungszweck
 - beachte: Ist "stillschweigende Vereinbarung" auch erfasst?
   e.A.: (+), sonst müsste über jede evidente Verwendung gesprochen werden
   a.A.: (-), sonst würde Nr.1 derart weit gefasst werden werden, dass Nr. 2 zu eng eingegrenzt werden würde und überflüssig wäre
 
3. Schritt (§ 434 Abs. 1 Nr. 2): Eignung für gewöhnliche Verwendung
 - bestimmt sich nach Empfängerhorizont eines Durschnittskäufers
 
 
Sonstiges:
  • Mangel muss bei Gefahrübergang vorliegen
  • Beweislast trägt grds. der Verkäufer, nach Abnahme der Kaufsache geht sie auf den Käufer über 
  • Montagemängel

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