Vertragliche Schuldverhältnisse

Gilt ein Mangelverdacht auch als Sachmangel?

Lit.: (-), kein Bezug zu den physischen Eigenschaften der Kaufsache
Rspr.: (+), betreffe physische Beschaffenheit
-> Eingrenzung: Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen und darf nicht durch zumutbare Maßnahmen des Käufers ausgeräumt werden

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