Vertragliche Schuldverhältnisse

Schema für Rücktritt!

OS: K könnte ein Rücktrittsrecht gem. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 323 (326 V, 440) haben / K könnte einen Anspruch auf Rückzählung des Kaufpreises Zug omg Zug zur Rückgabe der Kaufsache gem. §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 323, (326 V) i.V.m. § 346 I haben
 
1) Rücktrittsgrund
    a. Kaufvertrag
    b. Mangel bei Gefahrübergang
    c. Erfolgloser Ablauf einer angemessenen 
        Nachfrist, § 323 I (oder Entbehrlichkeit gem.
        §§ 326 V, 323 II, 440)
    d. Keine Unerheblichkeit des Mangels, § 323 V
    e. Wirksame Rücktrittserklärung, § 349 
        (nicht zu prüfen bei Rücktrittsrecht)
    f. Kein Ausschluss der Gewährleistung
    g. Keine Unwirksamkeit des Rücktritts §§ 218,
        438 IV 1
 
Rechtsfolge: Rückabwicklung nach § 346 ff.

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