Vertragliche Schuldverhältnisse

Schema SE statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

1. Kaufvertrag, § 433

2. Pflichtverletzung, §§ 437 Nr. 3 i.V.m. 280 I

> Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Leistung aus § 433 I 2

a) Mangel (§ 434 I-III / § 435)
b) bei Gefahrübergang

3. Erfolglose Nachfristsetzung, § 281 I 1

> Käufer muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen oder: Entbehrlichkeit gem. § 281 II; § 440

> Nichtvornahme der Nacherfüllung durch den Verkäufer innerhalb der gesetzten Frist

4. Vertretenmüssen, § 280 I 2

> Vertretenmüssen wird vermutet
Grds.: § 276, Vorsatz und Fahrlässigkeit (Zurechnung nach § 278)
Ausn.: Haftungsmodifikationen
> Anknüpfungspunkt für das Vertretenmüssen nach h.M. (str.): Verkäufer muss gerade die Gründe zu vertreten haben, die zum Scheitern der Nacherfüllung geführt haben

5. Schaden

6. Kein Ausschluss der Gewährleistung

- durch Gesetz (z.B. § 442, § 377 HGB)
- durch vertragl. Vereinbarung (beachte: § 444; § 475; §§ 305 ff.)

7. Keine Verjährung, § 438

Erg: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281

> RF: Wahlrecht des Käufers:

  • -  Schadensersatz statt der ganzen Leistung („großer Schadensersatz“): Schadensberechnung unter Rückgabe der Sache an den Verkäufer

  • -  Schadensersatz statt der Leistung („kleiner Schadensersatz“): Käufer behält die Sache und hat Anspruch auf die Wertdifferenz (§ 281 I 3: bei unerheblichen Mängeln nur diese Möglichkeit)

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