Vertragliche Schuldverhältnisse

Ist der Nutzungsausfallschaden ein Mangelfolgeschaden (§ 280 I) oder Verzugsschaden (§ 286) ?

Lit.: Letztlich beruht der Schaden darauf, dass nicht rechtzeitig mangelfrei geleistet wurde -> Verzug
Rspr.: Kein Verzug, denn vor einer Nichtleistung kann man sich durch vorherige Bestimmung der Leistungszeit schützen. Mängel bemerkt man jedoch erst nach der Lieferung! -> Zwei verschiedene Interessenlagen!

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