Vertragliche Schuldverhältnisse

Ist eine Selbstvornahme zur Mangelbeseitigung im KaufR möglich und damit der Ersatz der aufgewendeten Reparaturkosten?

Zunächst zu prüfende AGL: 
1) Zahlung der Reparaturkosten im Wege einer Rückzahlung des KP über Minderung 
2) SE statt der Leistung (nach § 280 I iVm §§281/283
3) Anspruch gem. § 439 II (str.)
  - Neue Rspr. : Nur für Kosten, die Käufer Anwender, um Mangelhaftigkeit der Sache zu erforschen
  - Weiterhin bezieht sich Abs. 2 auf Abs. 1 -> Verkäufer muss Kosten seiner Nacherfüllung tragen 
4) Anspruch analog §§ 637 I, 634 Nr. 2 BGB
  - Planwidrige Regelungslücke nicht vorhanden, denn Recht zur Nacherfüllung! Eher zu verneinen
5) Anspruch aus §§ 346 I, 326 IV, 326 II 2 analog (str.)
  -e.A.: analoge Anwendung des § 326 II 2 (+), wegen bestehender Regelungslücke
  a.A.: (-), wegen Vorrang der Nacherfüllung, außerdem droht eine Umgehung des Systems der §§ 437 ff. BGB
6) Ansprüche aus GoA und Bereicherungsrecht!
 

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