Unirep

Handelsrecht

(P): Anwendung § 15 I auf Primärtatsachen

Primärtatsachen = solche, die die Rechtslage erstmalig verändern (Kaufmannseigenschaft, Prokura, ...)
  • eA: Beschränkung auf Sekundärtatsachen
    • Ansonsten würde der Unterschied zwischen konstitutiv und deklaratorisch wirkenden Eintragungen verwischt
  • hM: Auch auf Primärtatsachen anwendbar
    • Wortlaut der Norm, Schutzbedürftigkeit des Dritten

Diskussion