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Handelsrecht

(P): § 15 III analog auf reine Eintragungsfehler (= Bekanntmachung richtig, Eintragung aber falsch)

  • hM: Analogie (-)
    • Abs. 1 und 2 stellen bewusst auf Eintragung und Bekanntmachung ab, Abs. 3 nicht -> vom Gesetzgeber so gewollt -> Regelungslücke (-)
  • aA: Analogie (+)
    • Eintragung bildet ggü Bekanntmachung den verlässlicheren Rechtsscheinträger und genießt größeres Vertrauen
    • Dritter hier mindestens ebenso schutzbedürftig

Diskussion