ÖffR - Definitionen

Was versteht man unter Rechtsverordnungen?

Es handelt sich dabei um die Abkehr von der Gewaltenteilung, wonach auch die Exekutive Rechtssätze erlassen kann. Es ist jedoch iSv Art. 80 GG eine Ermächtigungsgrundlage notwendig. 
 
Handelt sich um eine Rechtsnorm, die von der Exekutive erlassen wird und eine gesetzesgleiche Bindungswirkung entfaltet. Durch eine RVO können dem Bürger unmittelbare Pflichten auferlegt und Rechte gewährt werden. 

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