Polizei- u. OrdnungsR

Ist der Schusswaffeneinsatz bei einer Geiselnahme nicht vermeidbar?

z.B. Möglichkeit d. Forderungserfüllung
(-) Polizei müsste sich verbrecherischem Willen d. Täter beugen – ist dem zur Wahrung d. RO berufenen Staat nicht zuzumuten

(-) Risiko unabsehbarer Zahl v. Nachfolgetaten, z.B. bei Flucht weitere Geiselnahme

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