Polizei- u. OrdnungsR

Ist 17 I Alt. 2 mit dem GG vereinbar?

(P1) zu unbestimmt, weil Bezugnahme auf ungeschriebene Verhaltensregeln
 
(P2) Verstoß gegen Demokratieprinzip, weil Abstellen auf herrschende Anschauungen, nicht demokratisch legitimierten Gesetzgeber
 
ABER:
  • durch Rspr. hinreichend deutlich konkretisiert
  • in Art. 13 VII, 35 II GG, 36, 52 I AEUV verwendet >>> jeweiliger Gesetzgeber geht von Unbedenklichkeit aus
  • Gesetz braucht Generalklauseln, um auf neue, bisher unbekannte Gefahren reagieren zu können – gesetzgeber. Handeln häufig nicht zeitnah möglich
 
(P3) Wesentlichkeitstheorie bei Eingriffen in GRe

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