Fehler in Klausuren

Wann liegt nach dem klassischen Eingriffsbegriff ein Eingriff vor? 

Nach dem klassischen Eingriffsbegriff liegt ein Eingriff in den Schutzbereich bei jedem staatlichen Rechtsakt vor, der final und unmittelbar auf die Beeinträchtigung eines bestimmten Grundrechts bei bestimmten Grundrechtsträgern gerichtet ist.

Diskussion