Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen petitorischem und possessorischem Besitzschutz?
 

Der possessorische Besitzschutz nach § 861 BGB i. V. m. §§ 862 und 867 BGB stellt ausschließlich auf den faktischen Besitz ab, er ist also von einem Besitzrecht unabhängig. Der petitorische Besitzschutz nach § 1007 Abs. 1, Abs. 2 BGB leitet sich hingegen aus dem Recht zum Besitz ab (lat. petitio = Forderung, Ersuchen).
 

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