Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Warum ist die praktische Bedeutung des Sachpfands nach §§ 1204 ff. BGB gering?
 

Für die Bestellung eines Sachpfandes nach § 1205 BGB ist eine Übergabe der zu pfändenden Sache erforderlich. Dies setzt eine völlige Besitzaufgabe auf Verpfänderseite voraus. Wenn aber der Verpfänder die Sache, die verpfändet werden soll, selbst benötigt, um Umsatz/Gewinn zu generieren (z.B. Maschinen in einem Produktionsbetrieb), kommt eine Verpfändung nicht in Betracht. Eine Sicherungsübereignung nach §§ 929, 930 BGB ist in derartigen Fällen zielführender, da der Sicherungsgeber die Sache behalten und weiterhin wirtschaftlich nutzen kann.
 

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