Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Welche zwei Funktionen hat die Staatsanwaltschaft nach der StPO?
 

Zum einen ist die Staatsanwaltschaft die Ermittlungs- und Anklagebehörde, vgl. § 152 Abs. 1 und Abs. 2 StPO.
 
Zum anderen ist die Staatsanwaltschaft aber auch die Vollstreckungsbehörde, vgl. § 451 Abs. 1 StPO. Im Zivilprozess erfolgt die Vollstreckung hingegen durch Zwangsvollstrecker und Vollstreckungsgericht.
 

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