Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter dem Akzessorietätsgrundsatz? Was meint limitierte Akzessorietät? Gibt es Ausnahmen zu diesem Grundsatz?
 

Der Akzessorietätsgrundsatz bezieht sich auf die Strafbarkeit der Teilnahmeformen (Anstiftung und Beihilfe). Mit Akzessorietät der Teilnahme wird die Tatsache bezeichnet, dass die Bestrafung der Teilnahme vom Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat abhängt, von der sie ihren Unrechtsgehalt ableitet. Von limitierter Akzessorietät spricht man, da das StGB nur eine rechtswidrige Haupttat voraussetzt und es darauf, ob der Haupttäter auch schuldhaft gehandelt hat, nicht ankommt. Die Akzessorietät wird in Fällen des § 28 Abs. 1 StGB gelockert (wegen der Milderung nach § 49 StGB) und in Fällen des § 28 Abs. 2 StGB durchbrochen.
 

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