Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Welche Möglichkeiten bestehen, gegen eine Unterbringung in Untersuchungshaft vorzugehen?
 

Zum einen besteht die Möglichkeit der Haftprüfung nach § 117 StPO. Des Weiteren kann auch Haftbeschwerde nach § 304 StPO eingelegt werden. Am einfachsten ist es jedoch, sich an den ermittelnden Staatsanwalt zu wenden. Sofern dieser davon überzeugt ist, dass keine Haftgründe vorliegen, ist seine Mitteilung an den Richter nach § 120 Abs. 3 StPO bindend.
 

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