Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Haftprüfung und der Haftbeschwerde?
 

Die Haftprüfung nach § 117 StPO wird vom zuständigen Ermittlungsrichter durchgeführt und hat damit keinen Devolutiveffekt. Die Haftbeschwerde nach § 304 StPO wird hingegen vom nächsthöheren Beschwerdegericht behandelt. Eine Haftbeschwerde ist neben einem Antrag auf Haftprüfung nicht zulässig, vgl. § 117 Abs. 2 StPO. Nach § 309 Abs. 1 StPO ergeht die Haftbeschwerde ohne mündliche Verhandlung. Die Haftprüfung nach § 117 StPO hingegen sieht eine solche nach § 118 Abs. 1 StPO vor.
 

Diskussion