Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Nach § 211 Abs. 1 StGB wird ein Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Was bedeutet "lebenslang"?
 

Eine lebenslange Freiheitsstrafe meint grundsätzlich einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Hiervon abzugrenzen sind zeitige Freiheitsstrafen, die im Höchstmaß 15 Jahre betragen dürfen, § 38 Abs. 2 StGB. Nach § 57a Abs. 1 StGB kann die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe allerdings nach Ablauf von 15 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Möglichkeit der Aussetzung auf Bewährung nach § 57a Abs. 1 StGB beruht auf einer Entscheidung des BVerfG vom 21.6.1977. Danach muss ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter die gesetzlich geregelte Möglichkeit haben, vor seinem Tod wieder in die Freiheit zu gelangen (BVerfGE 45, 187). § 57a Abs. 1 StGB schafft einen Ausgleich zwischen einem aus der Menschenwürde folgenden Resozialisierungsanspruch einerseits und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit andererseits.
 

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