Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Welche Funktion haben Regelbeispiele im Strafrecht?
 

Regelbeispiele erfassen bestimmte Umstände, bei deren Vorliegen ein gesteigertes Unrecht der Tat gegeben ist. Bei Regelbeispielen handelt es sich nicht um Qualifikationstatbestände, sondern um (tatbestandsähnliche) Strafzumessungsregeln. Ein Beispiel stellt § 243 Abs. 1 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls) dar, was sich bereits aus dem Wortlaut der Norm („in der Regel“) ergibt. Die in § 243 Abs. 1 StGB normierten Tatbestände sind weder zwingend noch abschließend: Auch wenn ein Regelbeispiel einschlägig ist, kann also das Vorliegen eines besonders schweren Falls verneint werden. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, einen besonders schweren Fall anzunehmen, auch wenn keiner der normierten Regeltatbestände erfüllt ist.
 

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