Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Beschreiben Sie die wesentlichen Charakteristika des deutschen Wahlsystems (auf Bundesebene)!
 

In Deutschland findet das sog. personalisierte Verhältniswahlrecht Anwendung. Dieses System enthält Elemente der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl. Bei einer Verhältniswahl bildet die Zusammensetzung des Parlaments den jeweiligen Stimmenanteil ab. Der Wähler kann dabei regelmäßig nur für eine bestimmte Liste/Partei stimmen, die dann so viele Sitze erhält, wie es ihrem Anteil an den Gesamtstimmen entspricht. Dieser Aspekt wird in Deutschland bei der Bundestagswahl durch die Zweitstimme realisiert. Die Zweitstimme ist also eigentlich „wichtiger“ als die Erststimme.
Den Gegenbegriff zur Verhältniswahl bildet das System der Mehrheitswahl, welches etwa in England gilt. Dort wählt man nach Wahlkreisen einen Direktkandidaten. Es gilt also das Prinzip „the winner takes it all“, denn der zweitplatzierte Kandidat zieht nicht ins Parlament ein. Das deutsche Wahlrecht enthält mit der Erststimme einen Aspekt der Direktwahl/Mehrheitswahl.
 

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