Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Woraus leitet sich der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch dogmatisch ab?
 

Das Rechtsinstitut ist gewohnheitsrechtlich anerkannt. Zur Begründung herangezogen werden der Rechtsgedanke der §§ 1004 , 12, 862 BGB analog, Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) oder die Abwehrfunktion der Grundrechte.
 

Diskussion