Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Was ist ein Gerichtsbescheid?
 

Der Gerichtsbescheid kann im Verwaltungsprozess anstelle eines Urteils erlassen werden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufwirft und der Sachverhalt geklärt ist, vgl. § 84 Abs. 1 VwGO. Einer mündlichen Verhandlung bedarf es in einem solchen Fall nicht.
 

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