Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Wie bestimmt man die Unzuverlässigkeit im Gewerbe- und Gaststättenrecht?
 

Unzuverlässig ist jemand, der nach dem Gesamteindruck seines bisherigen Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe bzw. seine Gaststätte künftig ordnungsgemäß ausüben wird. Die Frage der Unzuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die auf objektive Tatsachen gestützt werden muss.
 

Diskussion